Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
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Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die
Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Stefan Aull
Veranstaltungstechnik und deren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“
genannt) für Vermietungen und Dienstleistungen sowie die im Zusammenhang
stehenden Leistungen und Angebote.
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Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen an
den Kunden und zwar auch dann, wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich
zugrunde gelegt werden.
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Sie werden vom Kunden mit Abschluss eines Vertrages mit der Stefan Aull
Veranstaltungstechnik vollumfänglich akzeptiert. Der Kunde akzeptiert,
dass diese Regelungen entgegenstehenden Regelungen seiner AGB vorgehen.
Individuelle Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen
beider Vertragspartner in jedem Falle vor.
- Angebote und Bestellungen
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Unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht anders
beschrieben.
- Kündigung/Stornierung durch den Kunden
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Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, vom
Auftrag zurück, gelten ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten
als vereinbart:
- bis 30 Tage vor Auftragsbeginn 30% der Gesamtsumme
- bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 50% der Gesamtsumme
- bis 7 Tage vor Auftragsbeginn 80% der Gesamtsumme
- bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 100% der Gesamtsumme
- Preise und Zahlungsbedingungen
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Unsere Angebotspreise sind Nettopreise. Sofern im
Angebot/Auftragsbestätigung nicht anderweitig beschrieben, kommen die
Kosten für Transport, Versicherung, Aufbau (Arbeits- und Fahrtkosten,
Spesen) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
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Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 10
Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Wir sind, berechtigt, unsere Leistungen ganz oder teilweise gegen
Vorkasse durchzuführen.
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Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5
Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basissatz.
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Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach
den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -
gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
(§ 321 BGB). Gleiches gilt, wenn sich der Kunde mit der Zahlung eines
fälligen Rechnungsbetrages in Verzug befindet. Ferner sind wir
berechtigt, dem Kunden eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
- Aufbau/Installation
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Der Aufwand für Anlieferung/Aufbau am Veranstaltungsort ist – soweit
nicht von uns besichtigt oder mit dem Kunden besprochen – nur geschätzt
und nicht verbindlich.
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen bei
Aufbaubeginn so vorgefunden werden wie vereinbart und für einen zügigen
Aufbau gegeben sind.
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Die erforderlichen Anschlüsse und Strom müssen vorhanden sein. Ergeben
sich bauseitig bedingte oder andere, dem Kunden zuzurechnende
Unterbrechungen oder Verzögerungen des Aufbaus, gehen erhöhte
Materialkosten und zusätzliche Arbeitsstunden zu Lasten des Kunden.
- Sollte sich beim Aufbau ergeben, dass die vorgesehenen Produkte und
Vertragsinhalte den besonderen räumlichen, akustischen oder optischen
Voraussetzungen nicht entsprechen, kann nach Rücksprache mit dem Kunden
auf dessen Kosten ein Austausch oder eine Ergänzung der Mietartikel oder
Dienstleistung vorgenommen werden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis
zu erzielen. Dem Kunden steht jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Januar 2019