Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Stefan Aull Veranstaltungstechnik und deren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) für Vermietungen und Dienstleistungen sowie die im Zusammenhang stehenden Leistungen und Angebote.
    2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen an den Kunden und zwar auch dann, wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich zugrunde gelegt werden.
    3. Sie werden vom Kunden mit Abschluss eines Vertrages mit der Stefan Aull Veranstaltungstechnik vollumfänglich akzeptiert. Der Kunde akzeptiert, dass diese Regelungen entgegenstehenden Regelungen seiner AGB vorgehen. Individuelle Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Vertragspartner in jedem Falle vor.
  2. Angebote und Bestellungen
    1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht anders beschrieben.
  3. Kündigung/Stornierung durch den Kunden
    1. Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, vom Auftrag zurück, gelten ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten als vereinbart:
      • bis 30 Tage vor Auftragsbeginn 30% der Gesamtsumme
      • bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 50% der Gesamtsumme
      • bis 7 Tage vor Auftragsbeginn 80% der Gesamtsumme
      • bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 100% der Gesamtsumme
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Unsere Angebotspreise sind Nettopreise. Sofern im Angebot/Auftragsbestätigung nicht anderweitig beschrieben, kommen die Kosten für Transport, Versicherung, Aufbau (Arbeits- und Fahrtkosten, Spesen) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
    2. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    3. Wir sind, berechtigt, unsere Leistungen ganz oder teilweise gegen Vorkasse durchzuführen.
    4. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basissatz.
    5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Gleiches gilt, wenn sich der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Rechnungsbetrages in Verzug befindet. Ferner sind wir berechtigt, dem Kunden eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
  5. Aufbau/Installation
    1. Der Aufwand für Anlieferung/Aufbau am Veranstaltungsort ist – soweit nicht von uns besichtigt oder mit dem Kunden besprochen – nur geschätzt und nicht verbindlich.
    2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen bei Aufbaubeginn so vorgefunden werden wie vereinbart und für einen zügigen Aufbau gegeben sind.
    3. Die erforderlichen Anschlüsse und Strom müssen vorhanden sein. Ergeben sich bauseitig bedingte oder andere, dem Kunden zuzurechnende Unterbrechungen oder Verzögerungen des Aufbaus, gehen erhöhte Materialkosten und zusätzliche Arbeitsstunden zu Lasten des Kunden.
    4. Sollte sich beim Aufbau ergeben, dass die vorgesehenen Produkte und Vertragsinhalte den besonderen räumlichen, akustischen oder optischen Voraussetzungen nicht entsprechen, kann nach Rücksprache mit dem Kunden auf dessen Kosten ein Austausch oder eine Ergänzung der Mietartikel oder Dienstleistung vorgenommen werden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Dem Kunden steht jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Januar 2019